Quellen |
- [S2] Mitteilung der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e.V. .
auch Winrich genannt, bleibt Stammherr zu Fliesteden. Er wird Stifter und Stammherr der Raitz-vonFrentz-Schlenderhaner Hauses durch seine Heriat mit der Erbtochter von Burg uznd Herrschaft Schlenderhan (früher Schlenderenm Schlenderhayn, Schlenderhagen) in unmittelbarer Nähe des alten Ahnenschlosses Frenz im kreis Bergheim gelegen, Maria von Schlenderhan, Tochter des Thyn von Schlenderhan un der Coukem von Schadenbroek.
Winand wird 1512 vom Abte von Cornelimünster mit dem festen Hause und der Herrlichkeit Schlenderhan belehnt. Daher nimmt die Wappenvereinigung das Raitz-Frentzer Kreuz um 1. und 4. schwarzen Felde, rechts den Stierhaupthelm, im 2. und 3. silbernen Felde des viergeteilten Schildes denvon dem erloschenen Rittergeschlecht von Schlenderhan geführten schwarzen Amselbalken auf, links den Eberhelm, mit schwarzgelben Helmdecken rechts und weissschwarzen Helmdecken links. Auf dem linken Seitenaltar der Pfarrkirche im Dorfe Barmen bei Jülich ist das so vereinigte Wappen, in den Farben ausgeführt, noch heute erhalten; außerdem ist dasselbe mehrfach in rheinischen ritterschaften und Stiftern aufgeschworen.
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